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Der Frühling lockt
Blick vom Eichfelsen mit erstem Frühlingserwachen
Der Frühling erwacht in Irndorf

Ausstellung von Ersatzpapieren

 

Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).

Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.

 

Freigabevermerk

 

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 
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