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Der Frühling lockt
Blick vom Eichfelsen mit erstem Frühlingserwachen
Der Frühling erwacht in Irndorf

Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland

 

Die Ausübung der überwachungsbedürftigen Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach der Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie und wo Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen für die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich das Merkblatt "Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen" der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

 
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