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Der Frühling lockt
Blick vom Eichfelsen mit erstem Frühlingserwachen
Der Frühling erwacht in Irndorf

Änderung von Einträgen

 

Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.

Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.

 

Freigabevermerk

 

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 
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