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Der Frühling lockt
Blick vom Eichfelsen mit erstem Frühlingserwachen
Der Frühling erwacht in Irndorf

Steuerliche Aspekte

 

Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die für Sie in Betracht kommen, zum Beispiel:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer

Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es legt auch fest, ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen leisten müssen.

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 19.06.2017 freigegeben.

 
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