Lebenslagen: ChangeMe

Seitenbereiche

Der Frühling lockt
Blick vom Eichfelsen mit erstem Frühlingserwachen
Der Frühling erwacht in Irndorf

Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan

 

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist

  • ein Beratungsinstrument für Personen mit Gebäudeeigentum sowie
  • eine Option zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).

Ziel ist es, eine Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Dies unterstützt das energiepolitische Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das Land Baden-Württemberg möchte dieses Ziel schon fünf Jahre früher erreichen.

Legen Sie einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vor, reduziert dies den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von 15 % auf 10 %.
Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar. Bei Nichtwohngebäuden können Sie einen Sanierungsfahrplan zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorlegen. Sie haben keine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen.

Auch Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre sind. Der vom Bund entwickelte individuelle Sanierungsfahrplan wird als Darstellungsvariante der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude als gleichwertig anerkannt und kann damit im Sinne vom EWärmeG angerechnet werden.

 

Freigabevermerk

 

24.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

 
base.link.topnach oben
Wanderwege
Sehenswertes